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Kindle-Shop: BR – Steuereinbehaltung in Brasilien


Zahlungen an Verlage (pessoa fisica) und juristische Personen (pessoa juridica) mit Sitz in Brasilien unterliegen der brasilianischen Steuereinbehaltung (IRRF), wenn die Monatszahlung über dem Mindestbetrag liegt.
Der brasilianische Steuereinbehaltungssatz richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Monatszahlung. In der Tabelle unten finden Sie die steuerpflichtigen monatlichen Spannen und aktuellen Steuereinbehaltungssätze (gilt sowohl für einzelne Verlage als auch für juristische Personen).

Hinweis: Im Mai 2023 aktualisierte die brasilianische Regierung die Steuereinbehaltungssätze. Die Berechnung der Steuereinbehaltung der Einkommensteuer wurde entsprechend aktualisiert. Weitere Informationen finden Sie in der Receita Federal Tributação de 2023

Monatlich für fällige Steuern zu besteuernder Grundbetrag (in BRL) Satz (in %) Abzug (in BRL)
Bis zu 1 903,98--
Zwischen 1 903,99 und 2 826,657,5158,40
Zwischen 2 826,66 und 3 751,0515370,40
Zwischen 3 751,06 und 4 664,6822,5651,73
Über 4 664,6927,5884,96

Beispiel: Ein Verlag hat 5 000 BRL durch Verkäufe auf Amazon.com.br verdient. Gebräuchliche Berechnungen für diese Einnahmen sehen folgendermaßen aus:

IRRF = (Basis* Satz) - Abzug
IRRF = (5 000 * 27,5 %) - 884,96
IRRF = 1 375 - 884,96
IRRF = 490,04

Der Verlag erhält somit in der Regel einen Nettobetrag von 4 509,96 BRL (5 000 - 490,04 = 4 509,96 BRL).

Hinweis:
  • Einzelne Verlage (pessoa fisica), die für Steuerzwecke als in Brasilien ansässig gelten, unterliegen der Steuereinbehaltung, auch wenn keine Anschrift in Brasilien mehr vorliegt.
  • Für einzelne Verlage (pessoa fisica) gelten bei Zahlungen progressive Einkommenssteuersätze.
  • Für juristische Personen (pessoa juridica) gibt es keine Steuerbestimmungen, die besagen, dass die Einkommenssteuereinbehaltung (WTH) auf lokale Tantiemenzahlungen im Rahmen einer Transaktion zwischen zwei juristischen Personen anzuwenden sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Receita Federal :
Für einzelne Verlage
Für juristische Personen



Steuersätze für Verlage und Verleger, die nicht Brasilien ansässig sind

Für die meisten Ansässigkeitsländer gilt für Verkäufe im brasilianischen Shop für einzelne Verlage (pessoa fisica) und juristische Personen (pessoa juridica) ein Steuereinbehaltungssatz von 15 %.
Die folgenden Länder haben einen Sondersteuersatz, (i) weil sie als begünstigtes Steuergebiet, auch als Steueroase bekannt, eingestuft sind oder (ii) aufgrund niedrigerer Steuersätze im Rahmen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Land Satz Land Satz
Amerikanisch-Samoa25 % Liberia25 %
Andorra25 %Liechtenstein25 %
Anguilla25 %Macau25 %
Antigua und Barbuda25 %Malediven25 %
Aruba25 %Marshallinseln25 %
Ascension25 %Mauritius25 %
Österreich10 %Mexiko10 %
Bahrain25 %Monaco25 %
Barbados25 %Montserrat25 %
Belgien10 %Nauru25 %
Belize25 %Niue25 %
Bermudas25 %Norfolkinsel25 %
Britische Jungferninseln25 %Panama25 %
Brunei25 %Pitcairn25 %
Campione d'Italia25 %Qeschm25 %
Kaimaninseln25 %St. Helena25 %
Kanalinseln25 %St. Lucia25 %
Commonwealth der Bahamas25 %St. Vincent und die Grenadinen25 %
Cookinseln25 %San Martin25 %
Curaçao25 %Seychellen25 %
Zypern25 %Singapur15 %
Dschibuti25 %Salomonen25 %
Dominica25 %Südafrika10 %
Finnland10 %Spanien10 %
Frankreich10 %Sultanat Oman25 %
Französisch-Polynesien25 %Swasiland25 %
Gibraltar25 %Tonga25 %
Grenada25 %Tristan da Cunha25 %
Hongkong25 %Türkei10 %
Irland25 %Turks- und Caicosinseln25 %
Inseln San Pedro und San Miguel25 %VAE25 %
Insel Man25 %Amerikanische Jungferninseln25 %
Israel10 %Vanuatu25 %
Japan12,5 %Westsamoa25 %
Kiribati25 %Föderation St. Kitts und Nevis25 %
Korea10 %Labuan25 %
Libanon25 %Argentinien10 %
Schweiz10 %

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